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Prenumeration
Beskrivning
| Land | Sverige |
|---|---|
| Lista | Large Cap Stockholm |
| Sektor | Industri |
| Industri | Industriprodukter |
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Am Dienstag, dem 19. Mai 2026, fand die Jahreshauptversammlung der NIBE Industrier AB (publ) im erweiterten Contura-Werk in Markaryd statt.
Dividende
Die Jahreshauptversammlung folgte dem Vorschlag des Verwaltungsrats und beschloss die Ausschüttung einer Dividende von 0,35 SEK pro Aktie. Der Stichtag für die Dividendenausschüttung ist der 21. Mai 2026. Mit der Auszahlung der Dividende durch Euroclear wird ab dem 26. Mai 2026 gerechnet.
Verwaltungsratsmitglieder
Die Verwaltungsratsmitglieder Hans Linnarson, James Ahrgren, Camilla Ekdahl, Gerteric Lindquist, Anders Pålsson und Eva Thunholm wurden wiedergewählt; neu gewählt wurde Henrik Elmin. Als Vorsitzender des Verwaltungsrats wurde Hans Linnarson wiedergewählt.
Wirtschaftsprüfer
Als Wirtschaftsprüfer bis zum Ende der Jahreshauptversammlung 2027 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AB gewählt, die Jonas Nihlberg zum verantwortlichen Wirtschaftsprüfer ernannt hat.
Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz sowie Beschluss zur Entlastung
Die Jahreshauptversammlung stellte die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Gesellschaft und des Konzerns fest. Zudem entlastete sie den Verwaltungsrat und den CEO für das Geschäftsjahr 2025.
Vergütung von Verwaltungsrat und Wirtschaftsprüfer
Die Jahreshauptversammlung fasste zur Vergütung des Verwaltungsrats sowie der Wirtschaftsprüfer folgenden Beschluss:
Die Vergütung des Verwaltungsrats beläuft sich auf insgesamt 3.640.000 SEK, wovon 1.040.000 SEK auf den Vorsitzenden und 520.000 SEK auf jedes der anderen von der Jahreshauptversammlung gewählten Mitglieder entfallen, die nicht im Konzern angestellt sind.
Die Jahreshauptversammlung beschloss des Weiteren, dass die Vergütung für die Arbeit in den verschiedenen Ausschüssen unverändert bleibt, nämlich insgesamt 555.000 SEK. Davon entfallen 110.000 SEK auf die Vergütung des Vorsitzenden und 70.000 SEK auf das weitere Mitglied des Vergütungsausschusses. Der Vorsitzende des Wirtschaftsprüfungsausschusses erhält eine Vergütung von 250.000 SEK und das weitere Mitglied von 125.000 SEK.
Die Vergütung der Wirtschaftsprüfer erfolgt entsprechend den genehmigten Rechnungen.
Wahlausschuss und Wahl seiner Mitglieder
Die Jahreshauptversammlung hat folgende Richtlinie für den Wahlausschuss angenommen:
Richtlinie für den Wahlausschuss der NIBE Industrier AB (publ)
Die NIBE Industrier AB muss einen Wahlausschuss haben, der einschließlich des Vorsitzenden aus sechs Mitgliedern besteht. Die Mitglieder müssen die der Stimmenanzahl nach größten Aktionäre sowie die institutionellen Anteilseigner repräsentieren. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats von NIBE Industrier darf ebenfalls Mitglied des Wahlausschusses sein, aber nicht dessen Vorsitz übernehmen.
Gewählt werden die Mitglieder des Wahlausschusses einschließlich des Vorsitzenden von der Jahreshauptversammlung.
Bei der Ausarbeitung des Vorschlags zur Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses stützt sich dieser auf die Aktionärsstatistik, die das Unternehmen jährlich am letzten Bankarbeitstag im Februar von der Euroclear Sweden AB erhält, sowie auf die Bereitschaft der auf diese Weise ermittelten Aktionäre, im Wahlausschuss mitzuwirken.
Der Wahlausschuss macht Vorschläge für den Vorsitzenden der Jahreshauptversammlung, den Verwaltungsrat für das kommende Geschäftsjahr sowie dessen Vorsitzenden, den Wirtschaftsprüfer, die Vergütung für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats sowie für seine übrigen Mitglieder, die Vergütung für die Arbeit in den Ausschüssen, die Vergütung des Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft, die Mitglieder und den Vorsitzenden des Wahlausschusses für die nächste Jahreshauptversammlung sowie etwaige Änderungen an der Richtlinie für den Wahlausschuss. Ansonsten führt der Wahlausschuss im Rahmen seiner Tätigkeit die Aufgaben aus, die ihm gemäß dem Kodex für Corporate Governance zukommen.
Sollte ein Mitglied den Wahlausschuss verlassen, bevor dieser seine Aufgaben abschließend erledigt hat, kann der selbe Aktionär ein neues Mitglied benennen, das den Posten übernimmt. Falls ein Aktionär, der ein Mitglied im Wahlausschuss benannt hat, seinen Aktienbesitz an der Gesellschaft wesentlich verringert hat, kann dieses Mitglied zurücktreten und, insofern der Wahlausschuss dies als erforderlich ansieht, dem nach der Größe nächststehenden Aktionär die Möglichkeit eingeräumt werden, ein neues Mitglied zu benennen. Änderungen in der Zusammensetzung des Wahlausschusses sind in der üblichen Weise bekannt zu geben.
Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten keine Vergütung. Eventuell erforderliche Auslagen für die Arbeit des Wahlausschusses trägt die Gesellschaft.
Wahlausschuss für die Jahreshauptversammlung 2027
Als Mitglieder des Wahlausschusses für die Jahreshauptversammlung 2027 wurden Mikael Ekdahl (als Vertreter der Familie Schörling samt Gesellschaft), Henrik Norén (als Vertreter von Leif Gustavsson und Gerteric Lindquist), Mikael Hjelm (als Vertreter von Bengt Hjelm), Fredrik Andersson (als Vertreter von Harry Andersson) sowie Hans Linnarson (als Vorsitzender des Verwaltungsrats der NIBE Industrier AB) wiedergewählt; neu gewählt wurde Anna Henricsson (als Vertreterin der Handelsbanken Fonder). Zum Vorsitzenden des Wahlausschusses wurde Mikael Ekdahl wiedergewählt.
Ermächtigung des Verwaltungsrats, im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen über die Neuemission von Aktien zu beschließen
Die Jahreshauptversammlung beschloss, den Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB zu ermächtigen, ein- oder mehrmalig im Zeitraum bis zur nächsten Jahreshauptversammlung, mit oder ohne Abweichung vom Vorzugsrecht der Aktionäre, die Neuemission von Aktien der B-Serie der Gesellschaft zu beschließen. Die Emission darf nur der Finanzierung von Übernahmen von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Betrieben dienen. Die Ermächtigung berechtigt den Verwaltungsrat nicht, bei Emissionen gegen Barzahlung Abweichungen vom Vorzugsrecht der Aktionäre vorzunehmen. Die Ermächtigung zur Emission von Aktien ist begrenzt auf maximal 10 % der Gesamtzahl der Aktien, die zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung ausstehend sind.
Vorschlag des Verwaltungsrats für Richtlinien zur Vergütung und anderer Beschäftigungsbedingungen von leitenden Führungskräften
Die Jahreshauptversammlung folgte dem Vorschlag des Verwaltungsrats und beschloss, dass leitende Führungskräfte als Anreiz einen variablen Vergütungsanteil erhalten können, der mit Erreichen von vorgegebenen Zielen zahlbar wird. Diese variable Vergütung ist auf vier Monatsgehälter beschränkt. Darüber hinaus kann ein zusätzliches Monatsgehalt als Vergütung gezahlt werden, wenn die leitende Führungskraft dieses zusätzliche sowie ein Monatsgehalt der variablen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien einsetzt. Eine Bedingung für diese zusätzliche Vergütung ist, dass die leitende Führungskraft die erworbenen NIBE-Aktien jeweils mindestens drei Jahre hält. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch Führungskräfte einmal pro Jahr im Zeitraum Februar/März unter Anwendung der geltenden Regeln gegen Marktmissbrauch. Der CEO ist von Anreizprogrammen ausgeschlossen. Der Verwaltungsrat kann von den Richtlinien abweichend handeln, wenn dies im Einzelfall gerechtfertigt ist.