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Prenumeration
Beskrivning
Land | Sverige |
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Lista | Large Cap Stockholm |
Sektor | Industri |
Industri | Industriprodukter |
Die Aktionäre der NIBE Industrier AB (publ) werden hiermit eingeladen zur ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am Donnerstag, 15. Mai 2025, um 17.00 Uhr, in der "Nya Beredarfabriken", Hannabadsvägen 15C, Markaryd, Schweden.
Zwischen 13.00 und 16.00 Uhr sind die Aktionäre eingeladen, die NIBE World of Energy am Verkstadsgatan 2, das Vetenskapshuset am Hannabadsvägen 1, wo auch die Produkte von NIBE Element ausgestellt sind, sowie die Produktausstellung von Contura am Skulptörvägen in Markaryd zu besuchen.
ZUTRITTSBERECHTIGUNG
Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung berechtigt, wenn sie
- am Mittwoch, 7. Mai 2025 im Aktienregisters der Gesellschaft, das von der Euroclear Sweden AB (“Euroclear“) geführt wird, auf ihren eigenen Namen eingetragen sind, und
- der Gesellschaft ihre Teilnahme bis spätestens am Freitag, 9. Mai 2025 mitgeteilt haben.
Aktionäre, die ihre Aktien unter einem Nominee eingetragen haben, müssen ihre Aktien – zusätzlich zu ihrer Anmeldung – bei Euroclear auf ihren eigenen Namen neu eintragen lassen. Eine solche Eintragung kann vorübergehend sein und muss bis spätestens am Freitag, 9. Mai 2025 erfolgen, um berücksichtigt zu werden. Der Antrag auf eine solche Eintragung muss dem Nominee vor dem Freitag, 9. Mai 2025 mitgeteilt werden, damit die Neueintragung rechtzeitig erfolgen kann.
Die ordentliche Generalversammlung wird in schwedischer Sprache abgehalten.
ANMELDUNG
Die Anmeldung zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung kann schriftlich an folgende Adresse erfolgen: NIBE Industrier AB, Årsstämma, c/o Euroclear Sweden, Box 191, 101 23 Stockholm, Schweden, telefonisch unter +46 433 27 36 00 vorgenommen werden, oder über www.nibe.com.
Die Anmeldung muss den Namen, die persönliche Identitätsnummer/Unternehmensidentifikationsnummer, die Adresse und Telefonnummer, die Anzahl der Aktien und die Aktienkategorie sowie die Anzahl der Berater enthalten.
Aktionäre, die sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, sollten zusammen mit der Anmeldung eine schriftliche und datierte Vollmacht übermitteln. Die Vollmacht darf zum Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung nicht älter als ein Jahr sein, wenn in der Vollmacht keine längere Gültigkeitsdauer angegeben ist, jedoch nicht länger als fünf Jahre ab dem Datum der Ausstellung der Vollmacht. Ein entsprechendes Vollmachtsformular wird auf www.nibe.com zur Verfügung gestellt. Das Vollmachtsformular kann auch telefonisch unter der oben angegebenen Nummer angefordert werden. Auf Verlangen ist die Vollmacht im Original vorzulegen. Der Vertreter einer juristischen Person muss einen Handelsregisterauszug oder ein entsprechendes Ermächtigungsdokument vorlegen, aus welchem die Zeichnungsberechtigung hervorgeht. Bitte bringen Sie für die Registrierung an der Generalversammlung einen gültigen Ausweis mit. Es werden vorgängig keine Eintrittskarten versendet.
TRAKTANDEN
1. Eröffnung der Generalversammlung.
2. Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung.
3. Vorbereitung und Abnahme der Stimmliste.
4. Genehmigung der vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Traktandenliste.
5. Wahl einer oder zweier Person(en) zur Überprüfung des Protokolls.
6. Feststellung, dass die Generalversammlung korrekt einberufen worden ist.
7. Ausführungen des CEO.
8. Präsentation des Jahresberichts und des Revisionsberichts, der Konzernrechnung sowie des Konzern-Revisionsberichts und der Erklärung der Revisionsstelle betreffend die Anwendung der von der ordentlichen Generalversammlung 2024 genehmigten Richtlinien für die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder.
9. Beschlussfassung über
a) Genehmigung der Erfolgsrechnung und der Bilanz sowie der Konzern-Erfolgsrechnung und der Konzern-Bilanz,
b) Verwendung des Gewinns der Gesellschaft gemäss der genehmigten Bilanz,
c) Entlastung des Verwaltungsrats sowie des CEO.
10. Bestimmung der Anzahl Mitglieder des Verwaltungsrats und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats, welche von der Generalversammlung zu wählen sind.
11. Bestimmung der Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.
12. Festlegung der Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder und der Revisoren sowie Festlegung der Entschädigung für die Arbeit in den Ausschüssen.
13. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Präsidenten des Verwaltungsrats und falls erforderlich der Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats.
14. Wahl der Revisoren und falls erforderlich der Ersatzrevisoren, oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.
15. Beschlussfassung über die Instruktion für den Nominationsausschuss und Wahl der Mitglieder des Nominierungsausschusses.
16. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht des Verwaltungsrats.
17. Beschlussfassung über den Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften zu ermächtigen.
18. Beschlussfassung über die Richtlinien für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der Geschäftsleitungsmitglieder.
19. Abschluss der Generalversammlung.
ANTRÄGE
Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung 2024 kündigte der Verwaltungsrat an, dass ein formeller Nominierungsausschuss eingerichtet werden soll. Über die Einrichtung eines Nominierungsausschusses und seine Arbeitsweise entscheidet formell die ordentliche Generalversammlung. Die formelle Beschlussfassung über den Nominierungsausschuss erfolgt an der ordentlichen Generalversammlung 2025 unter Traktandum 15.
In der Vergangenheit hat eine Gruppe von A-Aktionären, die zusammen mehr als 60% der Stimmrechte der Gesellschaft vertreten, der ordentlichen Generalversammlung Anträge unterbreitet. Zur Vorbereitung der ordentlichen Generalversammlung 2025 hat eine Gruppe von Vertretern der größten A-Aktionäre und eines institutionellen Aktionärs den Antrag zur Schaffung eines Nominierungsausschusses gemäss Traktandum 15 vorbereitet und darüber hinaus –fungiert als informelle Nominierungsausschussgruppe – die Anträge vorbereitet, die normalerweise in die Zuständigkeit eines Nominierungsausschusses fallen, die aber nun formell von den größten A-Aktionären für diese ordentliche Generalversammlung eingereicht werden. Die informelle Nominierungsausschussgruppe hat sich zusammengesetzt aus Mikael Ekdahl (als Vertreter der Familie Schörling und deren Gesellschaften), Henrik Norén (als Vertreter von Leif Gustavsson und Gerteric Lindquist), Michael Hjelm (als Vertreter von Bengt Hjelm), Fredrik Andersson (als Vertreter von Harry Andersson), Daniel Kristiansson (als Vertreter von Alecta Tjänstepension) und Hans Linnarson (Vorsitzender des Verwaltungsrats der NIBE Industrier AB).
Die A-Klasse-Aktionäre der Gesellschaft, welche zusammen mehr als 60% der Stimmrechte der Gesellschaft halten, unterbreiten hiermit die untenstehenden Anträge zur Beschlussfassung zu den Traktanden 2, 10, 11, 12, 13, 14 und 15. Der Verwaltungsrat seinerseits unterbreitet die untenstehenden Anträge zur Beschlussfassung zu den Traktanden 9, 16, 17 und 18.
Traktandum 2 Antrag für die Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung
Es wird beantragt, Hans Linnarson als Vorsitzender der Generalversammlung zu wählen.
Traktandum 9 Dividende
Der Verwaltungsrat beantragt der ordentlichen Generalversammlung, 0.30 SEK pro Aktie für das Geschäftsjahr 2024 an die Aktionäre auszuschütten. Als Stichtag für die Dividende wird Montag, 19. Mai 2025 vorgeschlagen. Wenn die ordentliche Generalversammlung dem Antrag zustimmt, wird die Dividende voraussichtlich ab Donnerstag, 22. Mai 2025 durch Euroclear ausgeschüttet.
Traktandum 10 Antrag zur Bestimmung der Anzahl Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats
Es wird beantragt, dass sieben ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats, ohne Ersatzmitglieder, ernannt werden.
Traktandum 11 Antrag zur Bestimmung der Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen
Es wird beantragt, dass ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen gewählt wird.
Traktandum 12 Antrag zur Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Revisoren und zur Festlegung der Entschädigung für die Arbeit in den Ausschüssen
Es wird beantragt, dass die Vergütung des Verwaltungsrats insgesamt 3,640,000 SEK beträgt, wovon 1,040,000 SEK auf den Vorsitzenden und je 520,000 SEK auf jedes Mitglied des von der Generalversammlung gewählten Verwaltungsrats entfallen, sofern sie nicht im Konzern angestellt sind. Der Antrag entspricht einer Erhöhung der Verwaltungsratsvergütungen um 4% gegenüber Vergütungen für 2024. Es ist hierzu zu vermerken, dass die Vergütungen anlässlich der ordentlichen Generalversammlung 2024 nicht erhöht wurden.
Weiter wird beantragt, dass der Vorsitzende des Entschädigungsausschusses 110,000 SEK, jedes Mitglied des Entschädigungsausschusses 70,000 SEK, der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses 250,000 SEK und jedes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses 125,000 SEK erhalten soll. Die gesamte Entschädigung für die Arbeit in den Ausschüssen beträgt somit 555,000 SEK.
Es wird beantragt, dass die Vergütung der Revisoren gestützt auf die genehmigten Rechnungen erfolgen soll.
Traktandum 13 Antrag für die Wahl der Mitglieder und des Präsidenten des Verwaltungsrats
Es wird beantragt, dass die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Hans Linnarson, James Ahrgren, Camilla Ekdahl, Eva Karlsson, Gerteric Lindquist, Anders Pålsson und Eva Thunholm wiedergewählt werden. Hans Linnarson wird zur Wiederwahl als Präsident des Verwaltungsrats vorgeschlagen.
Traktandum 14 Antrag für die Wahl der Revisoren und falls erforderlich Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen
Es wird beantragt, für die Periode bis zum Ende der ordentlichen Generalversammlung 2026 das Revisionsunternehmen KPMG als Revisionsstelle zu wählen. Das Revisionsunternehmen KPMG hat angekündigt, dass es bei Gutheissung dieses Antrags durch die ordentliche Generalversammlung den staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer Jonas Nihlberg als leitenden Revisor einsetzen wird.
Traktandum 15 Antrag für die Beschlussfassung über die Instruktion für den Nominationsausschuss und Wahl der Mitglieder des Nominierungsausschusses
Es wird beantragt, dass die ordentliche Generalversammlung beschliesst, die folgende Instruktion für den Nominationsausschuss anzunehmen:
Instruktion für den Nominationsausschuss der NIBE Industrier AB (publ)
Die Gesellschaft hat einen Nominierungsausschuss, der aus sechs Mitgliedern einschließlich eines Vorsitzenden besteht. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sollen die größten Aktionäre in Bezug auf die Anzahl Stimmrechte sowie institutionelle Aktionäre vertreten. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der NIBE Industrier AB (publ) kann ebenfalls Mitglied des Nominierungsausschusses sein, jedoch nicht den Vorsitz führen.
Die Mitglieder des Nominierungsausschusses, einschließlich seines Vorsitzenden, werden von der ordentlichen Generalversammlung gewählt.
Der Nominierungsausschuss unterbreitet Vorschläge für die Wahl des Vorsitzenden der ordentlichen Generalversammlung, des Verwaltungsrats für das kommende Geschäftsjahr und des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, für die Wahl der Revisionsstelle, für die Vergütungen des Vorsitzenden sowie der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats, für die Entschädigung der Arbeit in den Ausschüssen, für die Honorare der Revisionsstelle der Gesellschaft sowie für die Wahl der Mitglieder und des Vorsitzenden des Nominierungsausschusses, jeweils für die nächste ordentliche Generalversammlung, und für eventuelle Änderungen der Instruktionen für den Nominierungsausschuss. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben erfüllt der Nominierungsausschuss im Übrigen die Aufgaben, die dem Nominierungsausschuss gemäss dem Corporate Governance Code obliegen.
Scheidet ein Mitglied des Nominierungsausschusses vor Beendigung seiner Arbeit aus, kann es durch ein neues Mitglied ersetzt werden, das von demselben Aktionär ernannt wird. Verringert ein Aktionär, der ein Mitglied des Nominierungsausschusses ernannt hat, seine Beteiligung an der Gesellschaft erheblich, so kann dieses Mitglied zurücktreten, und wenn der Nominierungsausschuss es für angemessen hält, kann der von der Grösse her nächstfolgende Aktionär in den Nominierungsausschuss aufgenommen werden. Änderungen in der Zusammensetzung des Nominierungsausschusses werden in der üblichen Weise veröffentlicht.
Die Mitglieder des Nominierungsausschusses erhalten keine Vergütung. Notwendige Auslagen für die Arbeit des Nominierungsausschusses werden von der Gesellschaft übernommen.
Der Nominierungsausschuss für die ordentliche Generalversammlung 2026
Als Mitglieder des Nominierungsausschusses für die ordentliche Generalversammlung 2026 vorgeschlagen werden Mikael Ekdahl (als Vertreter der Familie Schörling and deren Gesellschaften), Henrik Norén (als Vertreter von Leif Gustavsson and Gerteric Lindquist), Mikael Hjelm (als Vertreter von Bengt Hjelm), Fredrik Andersson (als Vertreter von Harry Andersson), Daniel Kristiansson (als Vertreter von Alecta Tjänstepension), Hans Linnarson (Vorsitzender des Verwaltungsrates der NIBE Industrier AB). Als Vorsitzender des Nominierungsausschusses vorgeschlagen wird Mikael Ekdahl.
Traktandum 16 Genehmigung des Vergütungsberichts
Die Richtlinien für die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder und der Konzernleitung wurden im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung 2024 beschlossen. Der Verwaltungsrat hat einen Vergütungsbericht für bezahlte und ausstehende Vergütungen erstellt, die den Vergütungsrichtlinien der Gesellschaft gemäss dem schwedischen Aktiengesetz und den Vergütungsregeln des Corporate Governance Board entsprechen.
Der Verwaltungsrat beantragt der ordentlichen Generalversammlung, den Vergütungsbericht zu genehmigen.
Traktandum 17 Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften zu ermächtigen
Der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB (publ) beantragt der ordentlichen Generalversammlung, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, einmal oder mehrmals während der Zeit bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung, mit oder ohne Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre, die Ausgabe neuer Aktien der Klasse B zu beschliessen. Die Ermächtigung umfasst auch das Recht zum Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien mit Liberierung durch Sacheinlage, Verrechnung oder auf andere Weise unter den Voraussetzungen gemäss Kapitel 13 § 5 erster Abschnitt 6 des Schwedischen Gesetzes über Aktiengesellschaften. Die Ausgabe neuer Aktien darf nur zur Finanzierung der Übernahme von Gesellschaften, Teilen von Gesellschaften oder Unternehmen erfolgen. Die Ermächtigung umfasst aber nicht das Recht des Verwaltungsrats, bei der Ausgabe neuer Aktien mit Barliberierung das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auszuschliessen. Die Ermächtigung ist begrenzt auf maximal 10% der Gesamtzahl der Aktien, die im Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung ausgegeben sind.
Weiter beantragt der Verwaltungsrat der ordentlichen Generalversammlung, den CEO oder einen vom CEO ermächtigten Dritten zu berechtigen, kleinere Anpassungen des Beschlusses der Generalversammlung vorzunehmen, falls solche Anpassungen im Zusammenhang mit der Registrierung dieses Beschlusses beim Schwedischen Handelsregisteramt oder bei Euroclear oder aufgrund formeller Anforderungen erforderlich sind.
Eine gültige Zustimmung der Generalversammlung zum obgenannten Antrag des Verwaltungsrats erfordert eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen und aller an der Versammlung vertretenen Aktien.
Traktandum 18 Antrag des Verwaltungsrats zu den Richtlinien für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der Geschäftsleitungsmitglieder
Der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB (publ) beantragt der ordentlichen Generalversammlung, die folgenden Richtlinien zu genehmigen.
Für wen die Richtlinien gelten und deren Anwendbarkeit
Diese Richtlinien gelten für die Mitglieder der Geschäftsleitung des
NIBE-Konzerns, d.h. für den Vorsitzenden der Geschäftsführung/CEO, den Finanzdirektor/CFO, den Direktor für Kommunikation und die drei Geschäftsbereichsleitern. Sofern ein Mitglied des Verwaltungsrats zusätzlich zur Verwaltungsratstätigkeit für den NIBE-Konzern oder eine der Konzerngesellschaften Tätigkeiten erbringt, gelten diese Richtlinien auch für eine allfällige Vergütung (z.B. Beratungshonorare) für diese Tätigkeiten. Sofern nachstehend nichts anders vorgesehen, gelten die Richtlinien nicht für das Verwaltungsratshonorar, welches durch die ordentliche Generalversammlung festgelegt wird.
Die Richtlinien fördern die Unternehmensstrategie, die langfristigen Interessen und die Nachhaltigkeit der Gesellschaft
Zusammengefasst besteht NIBE‘s Unternehmensstrategie darin, erstklassige nachhaltige Energielösungen anzubieten. Weitere Informationen zur Unternehmensstrategie finden Sie unter www.nibe.com. Eine erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie und die Wahrung von NIBE‘s langfristigen Interessen, einschliesslich der Nachhaltigkeit, setzen voraus, dass NIBE eine hochqualifizierte Geschäftsleitung rekrutieren und halten kann, welche zur Erreichung der gesetzten Ziele in der Lage ist. Dies erfordert wiederum, dass die Gesellschaft wettbewerbsfähige Vergütungsbedingungen bieten kann. Diese Richtlinien ermöglichen es, der Geschäftsführung eine marktübliche Vergütung anzubieten und wettbewerbsfähig zu sein, um entsprechende Mitarbeitende zu rekrutieren und zu halten.
Vergütungsformen
Die Vergütung kann ausgerichtet werden als fixes Salär, als variables Salär, in der Form von Rentenbeiträgen oder durch Gewährung anderer Vorteile, wie beispielsweise eines Geschäftsfahrzeugs.
Mitglieder der Geschäftsleitung, welche in einer Konzerngesellschaft angestellt sind, erhalten kein Verwaltungsratshonorar.
Alle Mitglieder der Geschäftsleitung, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben einen Anspruch auf Rentenleistungen gemäss dem leistungsorientierten ITP-Plan (Zusatzrenten für entlöhnte Angestellte) (SW: ITP-planen), Abschnitt 2, bis zu 30 Einkommensgrundbeträgen (SW: inkomstbasbelopp). Für darüber hinausgehende Salär-Anteile wird eine Prämie mit einem fixen Prozentsatz von 30% bezahlt. Die Rentenbeiträge dürfen insgesamt maximal 35% der Gesamtvergütung betragen. Mitglieder der Geschäftsleitung, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben keinen Anspruch auf Rentenleistungen.
Zu den anderen Leistungen gehören u.a. Krankenversicherung, Lebensversicherung und Geschäftsfahrzeug, wobei diese maximal 5% der Gesamtvergütung betragen dürfen.
Voraussetzung für die Zahlung einer variablen Vergütung
Mitglieder der Geschäftsleitung haben als Anreiz die Möglichkeit zum Bezug eines variablen Salär-Anteils, welcher ausbezahlt wird, wenn die gesetzten Ziele erreicht worden sind. Diese Ziele werden vom Verwaltungsrat gesetzt, sind messbar und werden im Voraus festgelegt, z.B. prozentuales Wachstum, operative Gewinnmarge und Senkung des Umlaufvermögens. Die Ziele werden für jeweils ein Geschäftsjahr festgelegt. Durch die Honorierung klarer und messbarer Leistungen, die von der finanziellen und betrieblichen Entwicklung der Gesellschaft abhängen, sollen die gesetzten Ziele zur Motivation der Mitglieder der Geschäftsleitung beitragen, die Ziele der Gesellschaft in Bezug auf Geschäftsstrategien, langfristige Perspektiven und Nachhaltigkeit zu erreichen.
Das variable Salär ist in der Höhe auf vier Monatssaläre beschränkt. Zusätzlich kann ein Monatssalär extra ausgerichtet werden, falls das Mitglied der Geschäftsleitung diese Extravergütung und zusätzlich ein Monatssalär seiner variablen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien verwendet. Bedingung für den Bezug dieser Extravergütung ist, dass das Mitglied der Geschäftsleitung die jährlich erworbenen NIBE-Aktien für eine Dauer von mindestens drei Jahren hält. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, hat die Gesellschaft das Recht, diesen Teil der Vergütung zurückzufordern. Der Zweck der zusätzlichen Vergütung für den Erwerb von NIBE- Aktien besteht in der Stärkung der langfristigen Interessen der Geschäftsleitungsmitglieder an der Gesellschaft und somit in der Förderung der Unternehmensstrategie, der langfristigen Interessen sowie der Nachhaltigkeit der Gesellschaft. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch Mitglieder der Geschäftsleitung einmal jährlich im Februar/März unter Berücksichtigung der geltenden Regeln gegen den Marktmissbrauch. Der CEO kann an keinem Anreizprogramm teilnehmen.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Mitglieder der Geschäftsleitung werden auf unbestimmte oder feste Zeit angestellt.
Die von der Gesellschaft gegenüber dem CEO einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Der CEO ist berechtigt, eine Abgangsentschädigung von 12 Monatslöhnen zu beziehen.
Anderen Mitgliedern der Geschäftsleitung wird das Salär während der Kündigungsfrist, welche zwischen 6 und 12 Monaten variiert, weiterbezahlt.
Es besteht keine Spezialvereinbarung, wonach Mitglieder der Geschäftsleitung ihre Anstellung vor einem bestimmten Rentenalter aufgeben und bis dahin weiterhin einen Teil ihres Salärs erhalten können.
Berücksichtigung des Gehalts und der Anstellungsbedingungen bei der Ausarbeitung der Richtlinien
Bei der Ausarbeitung des Antrags zu diesen Richtlinien hat der Verwaltungsrat das Durchschnittsgehalt und die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter der schwedischen Gesellschaften des NIBE-Konzerns berücksichtigt, indem Informationen über das Durchschnittsgehalt und die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter sowie über die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses bei NIBE gewährten Erhöhungsraten der Vergütungen eingeholt wurden. Ein sehr wichtiger zusätzlicher Faktor war das Wachstum des Konzerns, sowohl hinsichtlich des Umsatzes als auch des Ergebnisses. Darüber hinaus wurde ein Vergleich mit anderen schwedischen börsenkotierten Gesellschaften derselben Grösse angestellt. Die vorgenannten Informationen waren Teil der Entscheidungsunterlagen des Verwaltungsrats für die Beurteilung der Angemessenheit der Richtlinien.
Honorare für Beratungsdienstleistungen von Mitgliedern des Verwaltungsrats
In besonderen Fällen können die von der ordentlichen Generalversammlung gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats, welche für die Gesellschaft ausserhalb der üblichen Verwaltungsratstätigkeit während einer befristete Dauer Beratungsdienstleistungen in ihrem jeweiligen Fachbereich erbringen, hierfür separat entschädigt werden. Für diese Dienstleistungen wird ein markübliches Honorar bezahlt.
Erarbeitung der Richtlinien
Diese Richtlinien wurden vom Verwaltungsrat erarbeitet. Der CEO und die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung haben sich nicht an den Vorbereitungen und Entscheidungen des Verwaltungsrats zu den Richtlinien beteiligt.
Die Richtlinien unterliegen einer jährlichen Überprüfung durch persönlichen Kontakt des Präsidenten des Verwaltungsrats mit den Hauptaktionären.
Abweichung von den Richtlinien
Der Verwaltungsrat kann von den Richtlinien hinsichtlich Renten, Bonus und anderer Vorteile abweichen, falls hierfür im Einzelfall besondere Gründe vorliegen und eine Abweichung notwendig ist, um die langfristigen Interessen und die Nachhaltigkeit der Gesellschaft zu wahren oder um die finanzielle Überlebensfähigkeit der Gesellschaft zu sichern.
Vorliegen wesentlicher Änderungen
Der Antrag zu den Richtlinien steht im Einklang mit den von der ordentlichen Generalversammlung 2024 genehmigten Richtlinien. Die jährliche Überprüfung der Richtlinien hat zu keinen wesentlichen Änderungen geführt.
Verfügbare Dokumente
Der Jahresbericht und der Revisionsbericht, die vollständigen Anträge des Verwaltungsrats zu den Traktanden 17 und 18, die Erklärung des Revisors gemäss Kapitel 8 § 54 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften und andere Dokumente liegen für die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in Markaryd zur Einsicht auf, sind auf der Website der Gesellschaft www.nibe.com spätestens ab dem 14. April 2025 abrufbar und werden den Aktionären auf Verlangen an die von ihnen angegebene Adresse zugestellt.
Information
Die Aktionäre werden auf ihr Recht hingewiesen, an der ordentlichen Generalversammlung Auskunft über Umstände zu verlangen, die sich auf die Beurteilung eines Traktandums auswirken können, sowie über Umstände, die sich auf die Beurteilung der finanziellen Lage der Gesellschaft auswirken könnte.
Aktien und Stimmen
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Einladung beträgt die gesamte Anzahl der Aktien der Gesellschaft 2,016,066,488; davon sind 233,130,360 Aktien der Klasse A und 1,782,936,128 Aktien der Klasse B. Die gesamte Anzahl der Stimmen der Gesellschaft beträgt 4,114,239,728.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Informationen darüber, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, finden Sie unter:
https://www.euroclear.com/dam/ESw/Legal/Privacy-notice-bolagsstammor-engelska.pdf.
Markaryd, im April 2025
NIBE Industrier AB (publ)
Der Verwaltungsrat