Måndag 20 April | 01:40:32 Europe / Stockholm

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2026-11-17 08:00 Kvartalsrapport 2026-Q3
2026-08-21 08:00 Kvartalsrapport 2026-Q2
2026-05-20 N/A X-dag ordinarie utdelning NIBE B 0.35 SEK
2026-05-19 N/A Årsstämma
2026-05-19 08:00 Kvartalsrapport 2026-Q1
2026-02-12 - Bokslutskommuniké 2025
2025-11-14 - Kvartalsrapport 2025-Q3
2025-08-22 - Kvartalsrapport 2025-Q2
2025-05-16 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 0.30 SEK
2025-05-15 - Årsstämma
2025-05-15 - Kvartalsrapport 2025-Q1
2025-02-14 - Bokslutskommuniké 2024
2024-11-15 - Kvartalsrapport 2024-Q3
2024-08-16 - Kvartalsrapport 2024-Q2
2024-05-17 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 0.65 SEK
2024-05-16 - Årsstämma
2024-05-16 - Kvartalsrapport 2024-Q1
2024-02-16 - Bokslutskommuniké 2023
2023-11-15 - Kvartalsrapport 2023-Q3
2023-08-17 - Kvartalsrapport 2023-Q2
2023-05-17 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 0.65 SEK
2023-05-16 - Årsstämma
2023-05-16 - Kvartalsrapport 2023-Q1
2023-02-15 - Bokslutskommuniké 2022
2022-11-16 - Kvartalsrapport 2022-Q3
2022-08-18 - Kvartalsrapport 2022-Q2
2022-05-18 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 0.50 SEK
2022-05-17 - Årsstämma
2022-05-17 - Kvartalsrapport 2022-Q1
2022-02-17 - Bokslutskommuniké 2021
2021-11-17 - Kvartalsrapport 2021-Q3
2021-08-19 - Kvartalsrapport 2021-Q2
2021-05-25 - Split NIBE B 1:4
2021-05-12 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 1.55 SEK
2021-05-11 - Årsstämma
2021-05-11 - Kvartalsrapport 2021-Q1
2021-02-17 - Bokslutskommuniké 2020
2020-12-17 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 1.40 SEK
2020-12-16 - Extra Bolagsstämma 2020
2020-11-18 - Kvartalsrapport 2020-Q3
2020-08-19 - Kvartalsrapport 2020-Q2
2020-05-14 - Årsstämma
2020-05-14 - Kvartalsrapport 2020-Q1
2020-02-13 - Bokslutskommuniké 2019
2019-11-15 - Kvartalsrapport 2019-Q3
2019-08-16 - Kvartalsrapport 2019-Q2
2019-05-15 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 1.30 SEK
2019-05-14 - Årsstämma
2019-05-14 - Kvartalsrapport 2019-Q1
2019-02-15 - Bokslutskommuniké 2018
2018-11-16 - Kvartalsrapport 2018-Q3
2018-08-17 - Kvartalsrapport 2018-Q2
2018-05-17 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 1.05 SEK
2018-05-16 - Årsstämma
2018-05-16 - Kvartalsrapport 2018-Q1
2018-02-16 - Bokslutskommuniké 2017
2017-11-16 - Kvartalsrapport 2017-Q3
2017-08-18 - Kvartalsrapport 2017-Q2
2017-05-12 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 0.88 SEK
2017-05-11 - Årsstämma
2017-05-11 - Kvartalsrapport 2017-Q1
2017-02-16 - Bokslutskommuniké 2016
2016-11-17 - Kvartalsrapport 2016-Q3
2016-10-03 - Extra Bolagsstämma 2016
2016-08-19 - Kvartalsrapport 2016-Q2
2016-05-27 - Split NIBE B 1:4
2016-05-13 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 3.35 SEK
2016-05-12 - Årsstämma
2016-05-12 - Kvartalsrapport 2016-Q1
2016-02-17 - Bokslutskommuniké 2015
2015-11-13 - Kvartalsrapport 2015-Q3
2015-08-14 - Kvartalsrapport 2015-Q2
2015-05-12 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 2.70 SEK
2015-05-11 - Årsstämma
2015-05-11 - Kvartalsrapport 2015-Q1
2015-02-12 - Bokslutskommuniké 2014
2014-11-14 - Kvartalsrapport 2014-Q3
2014-08-15 - Kvartalsrapport 2014-Q2
2014-05-16 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 2.35 SEK
2014-05-15 - Analytiker möte 2014
2014-05-15 - Årsstämma
2014-05-15 - Kvartalsrapport 2014-Q1
2014-02-13 - Bokslutskommuniké 2013
2013-11-15 - Kapitalmarknadsdag 2013
2013-11-15 - Kvartalsrapport 2013-Q3
2013-08-16 - Kvartalsrapport 2013-Q2
2013-05-16 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 2.00 SEK
2013-05-15 - Årsstämma
2013-05-15 - Kvartalsrapport 2013-Q1
2012-11-15 - Kvartalsrapport 2012-Q3
2012-08-15 - Kvartalsrapport 2012-Q2
2012-05-11 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 2.00 SEK
2012-05-10 - Årsstämma
2012-05-10 - Kvartalsrapport 2012-Q1
2012-02-16 - Bokslutskommuniké 2011
2011-11-15 - Kvartalsrapport 2011-Q3
2011-08-16 - Kvartalsrapport 2011-Q2
2011-05-12 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 1.75 SEK
2011-05-11 - Årsstämma
2011-05-11 - Kvartalsrapport 2011-Q1
2011-02-16 - Bokslutskommuniké 2010
2010-11-16 - Kvartalsrapport 2010-Q3
2010-08-17 - Kvartalsrapport 2010-Q2
2010-05-18 - X-dag ordinarie utdelning NIBE B 1.30 SEK
2010-05-17 - Kvartalsrapport 2010-Q1
2009-11-13 - Kvartalsrapport 2009-Q3
2009-08-14 - Kvartalsrapport 2009-Q2
2009-05-14 - Kvartalsrapport 2009-Q1
2009-05-06 - Årsstämma
2006-06-14 - Split NIBE B 1:4
2003-06-13 - Split NIBE B 1:4

Beskrivning

LandSverige
ListaLarge Cap Stockholm
SektorIndustri
IndustriIndustriprodukter
Nibe Industrier är verksamt inom tillverkningsindustrin och fokuserar på utveckling, tillverkning och distribution av värmepumpar och energilösningar. Bolagets produkter riktar sig till privatpersoner och företag som söker energieffektiva lösningar. Verksamheten är global med en huvudsaklig närvaro i Europa. Nibe Industrier grundades 1989 och har sitt huvudkontor i Markaryd, Sverige.

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2026-04-14 09:00:00

Die Aktionäre der NIBE Industrier AB (publ) werden hiermit eingeladen zur ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am Dienstag, 19. Mai 2026, um 17.00 Uhr, in der "Erweiterung der Contura-Produktionsstätte", Hannabadsvägen 26, Markaryd, Schweden.

Zwischen 13.00 und 16.00 Uhr sind die Aktionäre eingeladen, die NIBE World of Energy am Verkstadsgatan 2, das Vetenskapshuset am Hannabadsvägen 1, wo auch die Produkte von NIBE Element ausgestellt sind, sowie die Produktausstellung von Contura am Skulptörvägen in Markaryd zu besuchen.

ZUTRITTSBERECHTIGUNG
Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung berechtigt, wenn sie
- am Freitag, 8. Mai 2026 im Aktienregisters der Gesellschaft, das von der Euroclear Sweden AB (“Euroclear“) geführt wird, auf ihren eigenen Namen eingetragen sind, und
- der Gesellschaft ihre Teilnahme bis spätestens am Dienstag, 12. Mai 2026 mitgeteilt haben.

Aktionäre, die ihre Aktien unter einem Nominee eingetragen haben, müssen ihre Aktien – zusätzlich zu ihrer Anmeldung – bei Euroclear auf ihren eigenen Namen neu eintragen lassen. Eine solche Eintragung kann vorübergehend sein und muss bis spätestens am Dienstag, 12. Mai 2026 erfolgen, um berücksichtigt zu werden. Der Antrag auf eine solche Eintragung muss dem Nominee vor dem Dienstag, 12. Mai 2026 mitgeteilt werden, damit die Neueintragung rechtzeitig erfolgen kann.
Die ordentliche Generalversammlung wird in schwedischer Sprache abgehalten.

ANMELDUNG
Die Anmeldung zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung kann schriftlich an folgende Adresse erfolgen: NIBE Industrier AB, Årsstämma, c/o Euroclear Sweden, Box 191, 101 23 Stockholm, Schweden, telefonisch unter
+46 433 27 36 00 vorgenommen werden, oder über www.nibe.com. Die Anmeldung kann auch erfolgen über das Euroclear-Portal https://www.euroclear.com/sweden/generalmeetings/.

Die Anmeldung muss den Namen, die persönliche Identitätsnummer/Unternehmensidentifikationsnummer, die Adresse und Telefonnummer, die Anzahl der Aktien und die Aktienkategorie sowie die Anzahl der Berater enthalten.
Aktionäre, die sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, sollten zusammen mit der Anmeldung eine schriftliche und datierte Vollmacht übermitteln. Die Vollmacht darf zum Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung nicht älter als ein Jahr sein, wenn in der Vollmacht keine längere Gültigkeitsdauer angegeben ist, jedoch nicht länger als fünf Jahre ab dem Datum der Ausstellung der Vollmacht. Ein entsprechendes Vollmachtsformular wird auf www.nibe.com zur Verfügung gestellt. Das Vollmachtsformular kann auch telefonisch unter der oben angegebenen Nummer angefordert werden. Auf Verlangen ist die Vollmacht im Original vorzulegen. Der Vertreter einer juristischen Person muss einen Handelsregisterauszug oder ein entsprechendes Ermächtigungsdokument vorlegen, aus welchem die Zeichnungsberechtigung hervorgeht. Bitte bringen Sie für die Registrierung an der Generalversammlung einen gültigen Ausweis mit. Es werden vorgängig keine Eintrittskarten versendet
.
TRAKTANDEN

1. Eröffnung der Generalversammlung.

2. Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung.
3. Vorbereitung und Abnahme der Stimmliste.
4. Genehmigung der vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Traktandenliste.
5. Wahl einer oder zweier Person (en) zur Überprüfung des Protokolls.
6. Feststellung, dass die Generalversammlung korrekt einberufen worden ist.
7. Ausführungen des CEO.
8. Präsentation des Jahresberichts und des Revisionsberichts, der Konzernrechnung sowie des Konzern-Revisionsberichts und der Erklärung der Revisionsstelle betreffend die Anwendung der von der ordentlichen Generalversammlung 2025 genehmigten Richtlinien für die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder.
9. Beschlussfassung über
a) Genehmigung der Erfolgsrechnung und der Bilanz sowie der KonzernErfolgsrechnung und der Konzern-Bilanz,
b) Verwendung des Gewinns der Gesellschaft gemäss der genehmigten Bilanz,
c) Entlastung des Verwaltungsrats sowie des CEO.
10. Bestimmung der Anzahl Mitglieder des Verwaltungsrats und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats, welche von der Generalversammlung zu wählen sind.
11. Bestimmung der Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.
12. Festlegung der Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder und der Revisoren sowie Festlegung der Entschädigung für die Arbeit in den Ausschüssen.
13. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Präsidenten des Verwaltungsrats und falls erforderlich der Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats.
14. Wahl der Revisoren und falls erforderlich der Ersatzrevisoren, oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.
15.Beschlussfassung über die Instruktion für den Nominationsausschuss und Wahl der Mitglieder des Nominierungsausschusses.
16. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht des Verwaltungsrats. 
17. Beschlussfassung über den Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften zu ermächtigen.
18.Beschlussfassung über die Richtlinien für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der Geschäftsleitungsmitglieder.
19. Abschluss der Generalversammlung.
 
ANTRÄGE
Der Nominierungsausschuss unterbreitet hiermit die untenstehenden Anträge zur Beschlussfassung zu den Traktanden 2, 10, 11, 12, 13, 14 und 15. Der Verwaltungsrat seinerseits unterbreitet die untenstehenden Anträge zur Beschlussfassung zu den Traktanden 9, 16, 17 und 18.

Traktandum 2 Antrag für die Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung
Es wird beantragt, Hans Linnarson als Vorsitzender der Generalversammlung zu wählen.

Traktandum 9 Dividende
Der Verwaltungsrat beantragt der ordentlichen Generalversammlung, 0.35 SEK pro Aktie für das Geschäftsjahr 2025 an die Aktionäre auszuschütten. Als Stichtag für die Dividende wird Donnerstag, 21. Mai 2026 vorgeschlagen. Wenn die ordentliche Generalversammlung dem Antrag zustimmt, wird die Dividende voraussichtlich ab Dienstag, 26. Mai 2026 durch Euroclear ausgeschüttet.

Traktandum 10 Antrag zur Bestimmung der Anzahl Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats
Es wird beantragt, dass sieben ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats, ohne Ersatzmitglieder, ernannt werden.

Traktandum 11 Antrag zur Bestimmung der Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen
Es wird beantragt, dass ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen gewählt wird.

Traktandum 12 Antrag zur Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Revisoren und zur Festlegung der Entschädigung für die Arbeit in den Ausschüssen
Es wird beantragt, dass die Vergütung des Verwaltungsrats unverändert bei insgesamt 3,640,000 SEK bleibt, wovon 1,040,000 SEK auf den Vorsitzenden und je 520,000 SEK auf jedes Mitglied des von der Generalversammlung gewählten Verwaltungsrats entfallen, sofern sie nicht im Konzern angestellt sind.
Es wird beantragt, dass die Vergütung für die Arbeit in den Ausschüssen unverändert bei insgesamt 555,000 SEK bleibt, wovon der Vorsitzende des Entschädigungsausschusses 110,000 SEK, die ordentlichen Mitglieder des Entschädigungsausschusses 70,000 SEK, der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses 250,000 SEK und die ordentlichen Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses 125,000 SEK erhalten sollen.
Es wird beantragt, dass die Vergütung der Revisoren gestützt auf die genehmigten Rechnungen erfolgen soll.
 
Traktandum 13 Antrag für die Wahl der Mitglieder und des Präsidenten des Verwaltungsrats
Es wird beantragt, dass die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Hans Linnarson, James Ahrgren, Camilla Ekdahl, Gerteric Lindquist, Anders Pålsson und Eva Thunholm wiedergewählt werden. Eva Karlsson stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl. Es wird beantragt, Henrik Elmin als neues Verwaltungsratsmitglied gewählt wird, um das ausscheidende Mitglied Eva Karlsson zu ersetzen.
Hans Linnarson wird zur Wiederwahl als Präsident des Verwaltungsrats vorgeschlagen.
Henrik Elmin (geboren 1970) ist seit 2017 Leiter des Geschäftsbereichs Industrietechnik bei Atlas Copco. Henrik Elmin verfügt über umfangreiche Erfahrung in verschiedenen Führungspositionen bei Atlas Copco und ABB. Henrik Elmin hat einen Master of Science Abschluss in Maschinenbau der LTH Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Lund sowie einen MBA-Abschluss von INSEAD, Frankreich. Henrik Elmin ist Verwaltungsratsmitglied der börsenkotierten Gesellschaft HEXPOL AB. Henrik Elim gilt als unabhängig gegenüber dem Unternehmen, dessen Geschäftsführung und den Hauptaktionären.

Traktandum 14 Antrag für die Wahl der Revisoren und falls erforderlich Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen
Es wird beantragt, für die Periode bis zum Ende der ordentlichen Generalversammlung 2027 das Revisionsunternehmen KPMG als Revisionsstelle zu wählen. Das Revisionsunternehmen KPMG hat angekündigt, dass es bei Gutheissung dieses Antrags durch die ordentliche Generalversammlung den staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer Jonas Nihlberg als leitenden Revisor einsetzen wird. Der Vorschlag des Nominierungsausschusses steht im Einklang mit der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses.

Traktandum 15 Antrag für die Beschlussfassung über die Instruktion für den Nominationsausschuss und Wahl der Mitglieder des Nominierungsausschusses
Um den Zeitpunkt zu klären, der als Stichtag für die Bestimmung der Höhe einer Beteiligung dient, und um damit festzustellen, welche Aktionäre berechtigt sind, Vertreter für den Nominierungsausschuss zu benennen, schlägt der Nominierungsausschuss vor, dass die ordentliche Generalversammlung beschließt, die folgenden Richtlinien für den Nominierungsausschuss zu verabschieden (der im Vergleich zur von der ordentlichen Generalversammlung 2025 verabschiedeten Fassung hinzugefügte Text ist im Folgenden durch Unterstreichung hervorgehoben):

NIBE Industrier AB hat einen Nominierungsausschuss, der aus sechs Mitgliedern einschließlich eines Vorsitzenden besteht. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sollen die größten Aktionäre in Bezug auf die Anzahl Stimmrechte sowie institutionelle Aktionäre vertreten. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der NIBE Industrier kann ebenfalls Mitglied des Nominierungsausschusses sein, jedoch nicht den Vorsitz führen.

Bei der Ausarbeitung seines Vorschlags für die Wahl der Mitglieder des Nominierungsausschusses stützt sich der Nominierungsausschuss auf die Aktionärsstatistik, die die Gesellschaft von Euroclear Sweden AB zum letzten Bankarbeitstag im Februar eines jeden Jahres erhält, sowie auf die Bereitschaft der auf diese Weise ermittelten Aktionäre, im Nominierungsausschuss mitzuwirken.

Die Mitglieder des Nominierungsausschusses, einschließlich seines Vorsitzenden, werden von der ordentlichen Generalversammlung gewählt.

Der Nominierungsausschuss unterbreitet Vorschläge für die Wahl des Vorsitzenden der ordentlichen Generalversammlung, des Verwaltungsrats für das kommende Geschäftsjahr und des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, für die Wahl der Revisionsstelle, für die Vergütungen des Vorsitzenden sowie der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats, für die Entschädigung der Arbeit in den Ausschüssen, für die Honorare der Revisionsstelle der Gesellschaft sowie für die Wahl der Mitglieder und des Vorsitzenden des Nominierungsausschusses, jeweils für die nächste ordentliche Generalversammlung, und für eventuelle Änderungen der Instruktionen für den Nominierungsausschuss. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben erfüllt der Nominierungsausschuss im Übrigen die Aufgaben, die dem Nominierungsausschuss gemäss dem Corporate Governance Code obliegen.

Scheidet ein Mitglied des Nominierungsausschusses vor Beendigung seiner Arbeit aus, kann es durch ein neues Mitglied ersetzt werden, das von demselben Aktionär ernannt wird. Verringert ein Aktionär, der ein Mitglied des Nominierungsausschusses ernannt hat, seine Beteiligung an der Gesellschaft erheblich, so kann dieses Mitglied zurücktreten, und wenn der Nominierungsausschuss es für angemessen hält, kann der von der Grösse her nächstfolgende Aktionär in den Nominierungsausschuss aufgenommen werden. Änderungen in der Zusammensetzung des Nominierungsausschusses werden in der üblichen Weise veröffentlicht.

Die Mitglieder des Nominierungsausschusses erhalten keine Vergütung. Notwendige Auslagen für die Arbeit des Nominierungsausschusses werden von der Gesellschaft übernommen.
Es wird vorgeschlagen, dass bis zum Ende der ordentlichen Generalversammlung 2026 Mikael Ekdahl (als Vertreter der Familie Schörling and deren Gesellschaften), Henrik Norén (als Vertreter von Leif Gustavsson and Gerteric Lindquist), Mikael Hjelm (als Vertreter von Bengt Hjelm), Fredrik Andersson (als Vertreter von Harry Andersson) und Hans Linnarson (Vorsitzender des Verwaltungsrates der NIBE Industrier AB) als Mitglieder des Nominierungsausschusses wiedergewählt werden, und dass Anna Henricsson (als Vertreterin von Handelsbanken Fonder) als neues Mitglied des Nominierungsausschusses gewählt wird als Ersatz für Daniel Kristiansson (als Vertreter von Alecta Tjänstepension). Als Vorsitzender des Nominierungsausschusses zur Wiederwahl vorgeschlagen wird Mikael Ekdahl.

Traktandum 16 Genehmigung des Vergütungsberichts
Die Richtlinien für die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder und der Konzernleitung wurden im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung 2025 beschlossen. Der Verwaltungsrat hat einen Vergütungsbericht für bezahlte und ausstehende Vergütungen erstellt, die den Vergütungsrichtlinien der Gesellschaft gemäss dem schwedischen Aktiengesetz und den Vergütungsregeln des Selbstregulierungsausschusses der Börse (SW: Aktiemarknadens Självregleringskommitté (ASK)) entsprechen.
Der Verwaltungsrat beantragt der ordentlichen Generalversammlung, den Vergütungsbericht zu genehmigen.

Traktandum 17 Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften zu ermächtigen
Der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB (publ) beantragt der ordentlichen Generalversammlung, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, einmal oder mehrmals während der Zeit bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung, mit oder ohne Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre, die Ausgabe neuer Aktien der Klasse B zu beschliessen. Die Ermächtigung umfasst auch das Recht zum Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien mit Liberierung durch Sacheinlage, Verrechnung oder auf andere Weise unter den Voraussetzungen gemäss Kapitel 13 § 5 erster Abschnitt 6 des Schwedischen Gesetzes über Aktiengesellschaften. Die Ausgabe neuer Aktien darf nur zur Finanzierung der Übernahme von Gesellschaften, Teilen von Gesellschaften oder Unternehmen erfolgen. Die Ermächtigung umfasst aber nicht das Recht des Verwaltungsrats, bei der Ausgabe neuer Aktien mit Barliberierung das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auszuschliessen. Die Ermächtigung ist begrenzt auf maximal 10% der Gesamtzahl der Aktien, die im Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung ausgegeben sind.
Weiter beantragt der Verwaltungsrat der ordentlichen Generalversammlung, den CEO oder einen vom CEO ermächtigten Dritten zu berechtigen, kleinere Anpassungen des Beschlusses der Generalversammlung vorzunehmen, falls solche Anpassungen im Zusammenhang mit der Registrierung dieses Beschlusses beim Schwedischen Handelsregisteramt oder bei Euroclear oder aufgrund formeller Anforderungen erforderlich sind.
Eine gültige Zustimmung der Generalversammlung zum obgenannten Antrag des Verwaltungsrats erfordert eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen und aller an der Versammlung vertretenen Aktien.

Traktandum 18 Antrag des Verwaltungsrats zu den Richtlinien für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der Geschäftsleitungsmitglieder
Der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB (publ) beantragt der ordentlichen Generalversammlung, die folgenden Richtlinien zu genehmigen.

Für wen die Richtlinien gelten und deren Anwendbarkeit
Diese Richtlinien gelten für die Mitglieder der Geschäftsleitung des
NIBE-Konzerns, d.h. für den Vorsitzenden der Geschäftsführung/CEO, den Finanzdirektor/CFO, den Leiter der Rechtsabteilung und die drei Geschäftsbereichsleiter. Sofern ein Mitglied des Verwaltungsrats zusätzlich zur Verwaltungsratstätigkeit für den NIBE-Konzern oder eine der Konzerngesellschaften Tätigkeiten erbringt, gelten diese Richtlinien auch für eine allfällige Vergütung (z.B. Beratungshonorare) für diese Tätigkeiten. Sofern nachstehend nichts anders vorgesehen, gelten die Richtlinien nicht für das Verwaltungsratshonorar, welches durch die ordentliche Generalversammlung festgelegt wird.

Die Richtlinien fördern die Unternehmensstrategie, die langfristigen Interessen und die Nachhaltigkeit der Gesellschaft
Zusammengefasst besteht NIBE‘s Unternehmensstrategie darin, erstklassige nachhaltige Energielösungen anzubieten. Weitere Informationen zur Unternehmensstrategie finden Sie unter www.nibe.com. Eine erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie und die Wahrung von NIBE‘s langfristigen Interessen, einschliesslich der Nachhaltigkeit, setzen voraus, dass NIBE eine hochqualifizierte Geschäftsleitung rekrutieren und halten kann, welche zur Erreichung der gesetzten Ziele in der Lage ist. Dies erfordert wiederum, dass die Gesellschaft wettbewerbsfähige Vergütungsbedingungen bieten kann. Diese Richtlinien ermöglichen es, der Geschäftsführung eine marktübliche Vergütung anzubieten und wettbewerbsfähig zu sein, um entsprechende Mitarbeitende zu rekrutieren und zu halten.

Vergütungsformen
Die Vergütung kann ausgerichtet werden als fixes Salär, als variables Salär, in der Form von Rentenbeiträgen oder durch Gewährung anderer Vorteile, wie beispielsweise eines Geschäftsfahrzeugs.
Mitglieder der Geschäftsleitung, welche in einer Konzerngesellschaft angestellt sind, erhalten kein Verwaltungsratshonorar.
Alle Mitglieder der Geschäftsleitung, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben einen Anspruch auf Rentenleistungen gemäss ITP 1 bzw. ITP 2, bis zu 30 Einkommensgrundbeträgen (SW: inkomstbasbelopp). Für darüber hinausgehende Salär-Anteile wird eine Prämie mit einem fixen Prozentsatz von 30% bezahlt. Die Rentenbeiträge dürfen insgesamt maximal 35% der Gesamtvergütung betragen. Mitglieder der Geschäftsleitung, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben keinen Anspruch auf Rentenleistungen.
Zu den anderen Leistungen gehören u.a. Krankenversicherung, Lebensversicherung und Geschäftsfahrzeug, wobei diese maximal 5% der Gesamtvergütung betragen dürfen.

Voraussetzung für die Zahlung einer variablen Vergütung
Mitglieder der Geschäftsleitung haben als Anreiz die Möglichkeit zum Bezug eines variablen Salär-Anteils, welcher ausbezahlt wird, wenn die gesetzten Ziele erreicht worden sind. Diese Ziele werden vom Verwaltungsrat gesetzt, sind messbar und werden im Voraus festgelegt, z.B. prozentuales Wachstum, operative Gewinnmarge und Senkung des Umlaufvermögens. Die Ziele werden für jeweils ein Geschäftsjahr festgelegt. Durch die Honorierung klarer und messbarer Leistungen, die von der finanziellen und betrieblichen Entwicklung der Gesellschaft abhängen, sollen die gesetzten Ziele zur Motivation der Mitglieder der Geschäftsleitung beitragen, die Ziele der Gesellschaft in Bezug auf Geschäftsstrategien, langfristige Perspektiven und Nachhaltigkeit zu erreichen.
Das variable Salär ist in der Höhe auf vier Monatssaläre beschränkt. Zusätzlich kann ein Monatssalär extra ausgerichtet werden, falls das Mitglied der Geschäftsleitung diese Extravergütung und zusätzlich ein Monatssalär seiner variablen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien verwendet. Bedingung für den Bezug dieser Extravergütung ist, dass das Mitglied der Geschäftsleitung die jährlich erworbenen NIBE-Aktien für eine Dauer von mindestens drei Jahren hält. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, hat die Gesellschaft das Recht, diesen Teil der Vergütung zurückzufordern. Der Zweck der zusätzlichen Vergütung für den Erwerb von NIBE- Aktien besteht in der Stärkung der langfristigen Interessen der Geschäftsleitungsmitglieder an der Gesellschaft und somit in der Förderung der Unternehmensstrategie, der langfristigen Interessen sowie der Nachhaltigkeit der Gesellschaft. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch Mitglieder der Geschäftsleitung einmal jährlich im Februar/März unter Berücksichtigung der geltenden Regeln gegen den Marktmissbrauch. Der CEO kann an keinem Anreizprogramm teilnehmen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Mitglieder der Geschäftsleitung werden auf unbestimmte oder feste Zeit angestellt.
Die von der Gesellschaft gegenüber dem CEO einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Der CEO ist berechtigt, eine Abgangsentschädigung von 12 Monatslöhnen zu beziehen.
Anderen Mitgliedern der Geschäftsleitung wird das Salär während der Kündigungsfrist, welche zwischen 6 und 12 Monaten variiert, weiterbezahlt.
Es besteht keine Spezialvereinbarung, wonach Mitglieder der Geschäftsleitung ihre Anstellung vor einem bestimmten Rentenalter aufgeben und bis dahin weiterhin einen Teil ihres Salärs erhalten können.
Berücksichtigung des Gehalts und der Anstellungsbedingungen bei der Ausarbeitung der Richtlinien
Bei der Ausarbeitung des Antrags zu diesen Richtlinien hat der Verwaltungsrat das Durchschnittsgehalt und die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter der schwedischen Gesellschaften des NIBE-Konzerns berücksichtigt, indem Informationen über das Durchschnittsgehalt und die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter sowie über die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses bei NIBE gewährten Erhöhungsraten der Vergütungen eingeholt wurden. Ein sehr wichtiger zusätzlicher Faktor war das Wachstum des Konzerns, sowohl hinsichtlich des Umsatzes als auch des Ergebnisses. Darüber hinaus wurde ein Vergleich mit anderen schwedischen börsenkotierten Gesellschaften derselben Grösse angestellt. Die vorgenannten Informationen waren Teil der Entscheidungsunterlagen des Verwaltungsrats für die Beurteilung der Angemessenheit der Richtlinien.

Honorare für Beratungsdienstleistungen von Mitgliedern des Verwaltungsrats
In besonderen Fällen können die von der ordentlichen Generalversammlung gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats, welche für die Gesellschaft ausserhalb der üblichen Verwaltungsratstätigkeit während einer befristete Dauer Beratungsdienstleistungen in ihrem jeweiligen Fachbereich erbringen, hierfür separat entschädigt werden. Für diese Dienstleistungen wird ein markübliches Honorar bezahlt.

Jährliche Überprüfung der Richtlinien
Die Richtlinien werden jährlich überprüft. Im Vorfeld der ordentlichen Generalversammlung 2026 hat der Vergütungsausschuss die Richtlinien überprüft, und der Vorschlag des Vergütungsausschusses wurde vom Verwaltungsrat genehmigt. Der CEO und die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung haben sich nicht an den Vorbereitungen und Entscheidungen des Verwaltungsrats zu den Richtlinien beteiligt.

Abweichung von den Richtlinien
Der Verwaltungsrat kann von den Richtlinien hinsichtlich Renten, Bonus und anderer Vorteile abweichen, falls hierfür im Einzelfall besondere Gründe vorliegen und eine Abweichung notwendig ist, um die langfristigen Interessen und die Nachhaltigkeit der Gesellschaft zu wahren oder um die finanzielle Überlebensfähigkeit der Gesellschaft zu sichern.
Vorliegen wesentlicher Änderungen
Die jährliche Überprüfung der Richtlinien hat zu keinen wesentlichen Änderungen geführt im Vergleich mit den an der ordentlichen Generalversammlung 2025 genehmigten Richtlinien.

Verfügbare Dokumente
Der Jahresbericht und der Revisionsbericht, die vollständigen Anträge des Verwaltungsrats zu den Traktanden 17 und 18, die Erklärung des Revisors gemäss Kapitel 8 § 54 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften und andere Dokumente liegen für die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in Markaryd zur Einsicht auf, sind auf der Website der Gesellschaft www.nibe.com spätestens ab dem 14. April 2026 abrufbar und werden den Aktionären auf Verlangen an die von ihnen angegebene Adresse zugestellt.

Information
Die Aktionäre werden auf ihr Recht hingewiesen, an der ordentlichen Generalversammlung Auskunft über Umstände zu verlangen, die sich auf die Beurteilung eines Traktandums auswirken können, sowie über Umstände, die sich auf die Beurteilung der finanziellen Lage der Gesellschaft auswirken könnte.

Aktien und Stimmen
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Einladung beträgt die gesamte Anzahl der Aktien der Gesellschaft 2,016,066,488; davon sind 233,130,360 Aktien der Klasse A und 1,782,936,128 Aktien der Klasse B. Die gesamte Anzahl der Stimmen der Gesellschaft beträgt 4,114,239,728.

Verarbeitung personenbezogener Daten
Informationen darüber, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, finden Sie unter:
https://www.euroclear.com/dam/ESw/Legal/Privacy-notice-bolagsstammor-engelska.pdf.

Markaryd, im April 2026
NIBE Industrier AB (publ)
Der Verwaltungsrat